Jedes Tier hat eine durchgehende Kette
Die Ohrmarkennummer ist kein Etikett, sondern ein Schlüssel. An ihr hängt eine Kette von Ereignissen, die lückenlos sein muss: Geburt oder Einfuhr, jeder Standortwechsel, schließlich Abgang zur Schlachtung, Verkauf oder Verendung. Fehlt ein Glied, ist die Kette unterbrochen – und zwar dauerhaft, weil sich der Aufenthaltsort für den fehlenden Zeitraum nicht mehr belegen lässt.
Deshalb ist die entscheidende Frage bei jedem Ereignis nicht „muss ich das melden?“, sondern „ändert sich dadurch, wo dieses Tier ist oder ob es lebt?“. Wenn ja, ist es ein meldepflichtiges Ereignis.
- Geburt eines Kalbes im eigenen Bestand
- Zugang aus einem anderen Betrieb oder Einfuhr
- Abgang in einen anderen Betrieb, zur Schlachtung oder zur Ausfuhr
- Verendung oder Tötung im Bestand
- Ersatz einer verlorenen Ohrmarke, damit die Nummer nachvollziehbar bleibt
Warum ein Verkauf zwei Meldungen ist
Wird ein Tier verkauft, meldet der abgebende Betrieb den Abgang und der aufnehmende Betrieb den Zugang. Beide Meldungen beschreiben dasselbe Ereignis, entstehen aber unabhängig voneinander – und genau daraus entstehen die typischen Differenzen: Der eine trägt ein anderes Datum ein als der andere, oder einer meldet gar nicht, weil er davon ausgeht, der andere habe es schon getan.
Die Datenbank kann solche Widersprüche nicht auflösen, sie kann sie nur anzeigen. Verantwortlich bleibt jeder Betrieb für seine eigene Meldung. Ein „der Händler macht das“ ist keine Entlastung, wenn die eigene Seite fehlt.
Praktisch bewährt es sich, den Abgang unmittelbar beim Verladen zu erfassen und nicht am Abend – zu diesem Zeitpunkt sind Ohrmarkennummer, Datum und Empfänger noch eindeutig, später wird aus drei verkauften Tieren leicht eine Erinnerungsfrage.
Bestandsregister und Stichtagsmeldung sind nicht dasselbe
Neben den Ereignismeldungen gibt es die Bestandsmeldung zum Stichtag: eine Momentaufnahme, wie viele Tiere welcher Kategorie an einem bestimmten Tag im Betrieb stehen. Sie ist kein Ersatz für die laufenden Meldungen, sondern eine Gegenprobe.
Wenn Stichtagsbestand und die aus den Ereignissen errechnete Zahl auseinanderlaufen, ist das ein Hinweis auf eine fehlende oder doppelte Ereignismeldung. Diese Differenz ist deshalb kein Ärgernis, sondern ein nützliches Warnsignal – vorausgesetzt, man schaut hin, bevor der Bescheid kommt.
Das eigene Bestandsregister muss den Bestand ohnehin fortlaufend abbilden. Führt man es getrennt von den Meldungen, entstehen zwangsläufig zwei Wahrheiten.
Was bei Prämien und Kontrollen daran hängt
Die Meldungen sind nicht nur Tierseuchenrecht. Sie sind auch Grundlage für Prämien und für die Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette. Ein Tier, dessen Aufenthalt für einen Zeitraum nicht belegt ist, kann für diesen Zeitraum nicht als beihilfefähig gelten – und im Seuchenfall fehlt genau die Information, die eine Sperrzone begrenzen würde.
Deshalb wirkt eine einzelne vergessene Meldung selten isoliert: Sie taucht später an einer Stelle auf, an der man sie nicht erwartet hat.
