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Tierkennzeichnung

Schweine, Schafe und Ziegen – Register führen und Stichtag melden

Lesezeit: 7 min Aktualisiert:

Wer Rinder hält, meldet jedes einzelne Tier. Bei Schweinen, Schafen und Ziegen ist die Logik eine andere, und genau daraus entstehen die meisten Fehler: Gemeldet wird nicht das Tier, sondern die Bewegung einer Menge zwischen zwei Betrieben – und einmal im Jahr der Bestand zum Stichtag. Dazwischen steht ein Register, das der Betrieb selbst führt und das niemand von außen füllt.

Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage in Deutschland – die Viehverkehrsverordnung und das Tiergesundheitsgesetz, umgesetzt über die Datenbank HI-Tier. Die Kennzeichnung selbst und die Fristen regeln Bund und Länder gemeinsam. Andere Länder führen eigene Tierdatenbanken mit eigenen Regeln.

Register führen und melden sind zwei verschiedene Pflichten

Die Pflicht, ein Bestandsregister zu führen, hängt daran, dass Sie die Tierart halten. Sie hängt nicht an einem Datenbankzugang, nicht an der Betriebsgröße und nicht daran, ob Sie im laufenden Jahr überhaupt etwas zu melden hatten. Das Register ist die Aufzeichnung im Betrieb; die Meldung ist das, was davon nach außen geht.

Diese Trennung wird regelmäßig übersehen, weil beides denselben Zahlen entspringt. Wer sein Register für erledigt hält, sobald er gemeldet hat, steht bei einer Kontrolle mit leeren Händen da – gefragt wird nach dem Register, und zwar für einen Zeitraum, nicht für einen Stichtag.

Umgekehrt gilt dasselbe: Ein sauber geführtes Register erzeugt keine Meldung. Beides muss passieren, und beides zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

  • Das Register im Betrieb, fortlaufend geführt und aufzubewahren
  • Die Meldung jeder Bewegung zwischen zwei Betrieben, mit beiden Betriebsnummern
  • Die Bestandsmeldung zum jährlichen Stichtag, auch ohne jede Bewegung
  • Die Kennzeichnung der Tiere selbst, die den Meldungen überhaupt erst einen Bezug gibt

Warum hier Mengen gemeldet werden und nicht Tiere

Schweine tragen eine Betriebsnummer, keine Einzeltiernummer – die Ohrmarke sagt, woher das Tier kommt, nicht wer es ist. Schafe und Ziegen sind zwar einzeln gekennzeichnet, werden aber in der Herde bewegt. Deshalb meldet man eine Anzahl mit Datum, Richtung und Herkunfts- beziehungsweise Zielbetrieb statt einer Liste von Tieren.

Das hat eine unangenehme Folge für die Praxis: Ein Zahlendreher fällt nicht auf. Eine falsche Einzeltiernummer läuft irgendwann gegen eine Prüfung; eine Bewegung mit der falschen Stückzahl bleibt stehen, bis der Bestand zum Stichtag nicht mehr aufgeht. Deshalb ist die laufende Registerführung kein Selbstzweck, sondern die einzige Stelle, an der so ein Fehler früh sichtbar wird.

Der Stichtag ist die Pflicht, die man ohne Bewegung vergisst

Einmal im Jahr ist der Bestand zum Stichtag zu melden – unabhängig davon, ob im Jahr Tiere zu- oder abgegangen sind. Genau diese Unabhängigkeit macht sie zur am häufigsten versäumten Meldung: Wer nichts verkauft und nichts zugekauft hat, hat auch keinen Anlass, in die Datenbank zu schauen.

Ein Betrieb, der die Tierart hält, schuldet die Meldung trotzdem. Es lohnt sich deshalb, die Erinnerung an den Stichtag an die Tierhaltung zu hängen und nicht an die Bewegungen – dann kommt sie auch in einem Jahr, in dem sonst nichts passiert.

Woher Differenzen zwischen Register und Datenbank kommen

Zwei Betriebe melden dieselbe Bewegung, und beide Meldungen müssen zusammenpassen. Weicht die Stückzahl ab, meldet die Datenbank keinen Fehler – sie führt beide Zahlen, und die Differenz zeigt sich erst im Bestand. Das ist derselbe Mechanismus wie bei den Rindern, nur ohne Einzeltier, an dem man ihn festmachen könnte.

Die zweite Quelle ist der Zeitpunkt. Wird eine Bewegung spät gemeldet, stimmt der Bestand zwischenzeitlich nicht, und eine Stichtagsmeldung, die in dieses Fenster fällt, zementiert die Abweichung für ein Jahr. Wer beides im eigenen Register mitführt – die eigene Aufzeichnung und den Stand aus der Datenbank – sieht die Lücke, bevor sie amtlich wird.

Was ohne Datenbankzugang gilt

Ein Betrieb kann die Tierart halten, ohne einen Zugang zur Datenbank eingerichtet zu haben, und er kann einen Zugang haben, ohne für die jeweilige Tierart berechtigt zu sein. In beiden Fällen bleibt die Registerpflicht bestehen, und in beiden Fällen geht aus dem Register nichts nach außen.

Das ist der gefährlichste Zustand, weil er sich wie Ordnung anfühlt: Die Zahlen stehen gepflegt im System, und trotzdem hat die Behörde nichts davon gesehen. Ein Nachweis ist erst dann ein Nachweis, wenn klar ist, ob er nur bei Ihnen liegt oder auch gemeldet wurde.

Kurz gesagt

Bei Schweinen, Schafen und Ziegen ersetzt das Register die Einzeltiermeldung. Zu führen sind die laufenden Zu- und Abgänge als Mengen mit beiden Betriebsnummern, dazu die jährliche Bestandsmeldung zum Stichtag, die auch ohne jede Bewegung fällig wird. Die Registerpflicht hängt an der Tierhaltung, nicht am Datenbankzugang. Fristen, Stichtag und Aufbewahrungsdauer stehen in den verlinkten Quellen und im Recht Ihres Bundeslandes.

Was FarmManager davon übernimmt

Für Schweine sowie für Schafe und Ziegen gibt es je ein Register für den Bestand zum Stichtag und eines für die Bewegungen, mit Art und Datum der Bewegung, Stückzahl, laufender Nummer und Herkunftsland. Welche Register ein Betrieb sieht, ergibt sich aus seinem Betriebsprofil – aus der gehaltenen Tierart, nicht aus einer Berechtigung.

Besteht eine HI-Tier-Verbindung und ist der Betrieb für die Tierart berechtigt, holt FarmManager die dort geführten Bewegungen und Stichtagsdaten herein und schreibt an jeden Datensatz, woher er stammt und wann zuletzt abgeglichen wurde. So steht die eigene Aufzeichnung neben dem amtlichen Stand, statt ihn zu ersetzen.

Fehlt die Verbindung oder die Berechtigung für diese Tierart, sagt die Liste das ausdrücklich. Das Register funktioniert weiter, aber es wird nichts gemeldet — und niemand soll annehmen, mit dem Eintrag sei die Meldung erledigt.

An die jährliche Stichtagsmeldung erinnert FarmManager von sich aus, sobald eine gehaltene Tierart für das laufende Jahr noch keinen Eintrag hat — also genau in dem Jahr, in dem sonst nichts an sie erinnert.

Quellen zum Nachlesen

Diese Beiträge erklären, wie eine Pflicht aufgebaut ist und welche Angaben sie verlangt. Sie nennen bewusst keine Fristen, Grenzwerte oder Termine, denn die ändern sich und unterscheiden sich je Bundesland. Für den verbindlichen Stand verlinken wir am Ende jedes Beitrags die zuständige Quelle. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.