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Buchführung

Aufzeichnungen unveränderbar aufbewahren (GoBD)

Lesezeit: 8 min Aktualisiert:

GoBD ist eine Abkürzung. Viele denken: Das ist eine Sache für die Software. Das stimmt nur zum Teil. Die GoBD beschreiben vor allem eine Erwartung an Ihre Arbeit. Eine fremde Person soll Ihre Unterlagen verstehen. Und sie soll erkennen können: Hat jemand später etwas geändert? Eine Software kann dabei helfen. Alleine schafft sie es aber nicht.

Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage in Deutschland. Es geht um die Abgaben-Ordnung und um die GoBD. Die GoBD sagen, wie das Finanzamt die Regeln versteht. Dazu kommen Regeln aus dem Umsatzsteuer-Recht. In anderen Ländern gelten eigene Vorschriften.

Wichtig ist der Weg, nicht das Datei-Format

Viele glauben: Es kommt auf das Datei-Format an. Eine PDF-Datei sei sicher. Eine Tabelle nicht. Das ist ein Irrtum. Wichtig ist der Weg, auf dem ein Datensatz entsteht. Eine Änderung muss unmöglich sein. Oder sie muss erkennbar sein. Eine gesperrte Datei reicht nicht, wenn ein Administrator sie heimlich austauschen kann. Eine Datenbank reicht, wenn jede Änderung eine Spur hinterlässt.

Korrekturen sind übrigens erlaubt. Niemand verlangt, dass Sie sich nie vertippen. Verlangt wird nur: Der alte Inhalt bleibt erkennbar. Und die Korrektur ist sichtbar. Eine Buchung überschreiben ist ein Problem. Eine Buchung stornieren und neu erfassen ist kein Problem.

Für die Praxis heißt das: Nicht das Archiv entscheidet. Es entscheidet der Weg von der Erfassung bis zum Abschluss. Diesen Weg müssen Sie erklären können.

Vom Beleg zur Buchung und wieder zurück

Die meisten denken nur in eine Richtung. Zu jeder Buchung gehört ein Beleg. Gefragt sind aber beide Richtungen. Zu jedem Beleg muss man die Buchung finden. Und zu jeder Buchung den Beleg. Erst dann ist Ihre Aufzeichnung vollständig.

Meistens fehlt dafür nur ein Verweis. Der Beleg liegt im Ordner. Die Buchung steht im Programm. Und die Verbindung kennt nur die Person, die beides erfasst hat. Wenn diese Person geht, ist die Verbindung weg. Eine Prüfung fragt aber nicht nach der Person. Sie fragt nach dem Beleg.

  • Ein klarer Verweis von der Buchung zum Beleg. Und zurück.
  • Das Datum vom Beleg. Und getrennt davon der Tag der Erfassung.
  • Der Grund für eine Korrektur. Nicht nur das Ergebnis.
  • Ein Zugang, der auch ohne die erfassende Person funktioniert.

Handelsbriefe müssen Sie auch ohne Buchung aufheben

Viele Unterlagen führen zu keiner Buchung. Zum Beispiel ein Angebot, das Sie abgelehnt haben. Oder eine Auftrags-Bestätigung. Oder eine Beschwerde. Oder eine Kündigung. Solche Briefe heißen Handelsbriefe. Sie müssen diese Briefe aufheben. Auch wenn kein Geld geflossen ist.

Das gilt besonders für E-Mails. Eine E-Mail über ein Geschäft ist ein Handelsbrief. Der Weg spielt keine Rolle. Manche E-Mail transportiert nur einen Anhang. Dann ist sie wie ein Brief-Umschlag. Regelt die E-Mail aber selbst etwas, dann heben Sie sie auf.

Diese Briefe haben keinen Betrag. Deshalb rutschen sie durch jedes System für Buchungen. Sie brauchen einen eigenen Platz. Mit Richtung, Datum, Partner und Betreff. Sonst liegen sie nur im Postfach. Und irgendwann räumt jemand das Postfach auf.

Die E-Rechnung ist ein Format, keine neue Pflicht

Die elektronische Rechnung wirkt wie eine neue Pflicht. Sie ist aber vor allem eine Form-Vorschrift. Was in einer Rechnung stehen muss, stand schon vorher im Gesetz. Neu ist: Der Inhalt steckt jetzt in einem Datensatz. Ein Programm kann diesen Datensatz lesen. Ein Bild kann nur ein Mensch lesen.

Für das Aufheben gilt deshalb eine klare Regel. Wichtig ist der Datensatz. Nicht die Ansicht daraus. Wer nur die Ansicht speichert, verliert das Original. Die Pflicht kommt außerdem in Stufen. Und die Fristen ändern sich. Den aktuellen Stand lesen Sie in den Quellen nach.

Es gibt auch einen Vorteil. Ein Datensatz lässt sich prüfen, bevor Sie buchen. Eine falsche Rechnung fällt dann sofort auf. Und nicht erst beim Finanzamt.

Die Verfahrens-Dokumentation erklärt Ihren Ablauf

Die Verfahrens-Dokumentation fehlt am häufigsten. Dabei kostet sie fast nichts. Sie beschreibt Ihren Ablauf: Wie kommen Belege in den Betrieb? Wer erfasst sie? Wo liegen sie? Wie lange bleiben sie? Und wie verhindern Sie heimliche Änderungen? Ohne diese Unterlage steht auch die beste Software ohne Erklärung da.

Die Dokumentation muss nicht lang sein. Wichtig ist: Sie beschreibt den echten Ablauf. Nicht den gewünschten. Und Sie schreiben sie fort, wenn sich etwas ändert. Eine Dokumentation über ein altes Programm ist schlechter als gar keine.

Was eine Prüfung wirklich sehen will

Eine Prüfung fragt nach drei Dingen. Erstens: Kommt der Prüfer an die Daten? Zweitens: Kann er die Daten sortieren und filtern? Ein Stapel Bilder geht dafür nicht. Drittens: Können Sie die Daten auch in vielen Jahren noch lesen? Auch dann, wenn es Ihr heutiges Programm nicht mehr gibt.

Der dritte Punkt wird oft vergessen. Unterlagen müssen sehr lange lesbar bleiben. Länger, als ein Programm meistens hält. Ein Export ohne Test ist keine Sicherheit. Prüfen Sie deshalb einmal im Jahr: Kommen die Daten heraus? Und kann ich sie danach wieder öffnen?

Kurz gesagt

Die GoBD verlangen kein bestimmtes Datei-Format. Sie verlangen einen sauberen Weg. Änderungen müssen erkennbar bleiben. Jeder Beleg gehört zu seiner Buchung. Und Handelsbriefe heben Sie auch ohne Buchung auf. Bei der E-Rechnung heben Sie den Datensatz auf. Die Fristen und den genauen Wortlaut finden Sie in den Quellen.

Was FarmManager davon übernimmt

Jede Änderung an einer Buchung schreibt einen Eintrag im Journal. Mit einer laufenden Nummer, dem Ereignis und zwei Prüfsummen. Eine Prüfsumme gehört zum Datensatz. Die andere gehört zum Eintrag davor. So entsteht eine Kette. Ändert jemand später etwas, passt die Kette nicht mehr. Die Änderung ist dann sichtbar.

Handelsbriefe werden getrennt von Rechnungen geführt. Mit Richtung, Art, Datum, Partner, Betreff, Referenz und dem Dokument. Diese Briefe brauchen keine Buchung. Sie müssen trotzdem aufgehoben werden.

Elektronische Rechnungen kommen mit Quelle, Format und den ausgelesenen Daten ins System. Das Original bleibt unverändert daneben liegen. Dazu steht dort, ob die Prüfung geklappt hat. Und welche Fehler es gab.

Ihre eigenen Rechnungs-Nummern kommen aus einem Nummern-Kreis je Jahr. Dieser Kreis hat keine Lücken. Eine Lücke ist damit technisch ausgeschlossen.

Quellen zum Nachlesen

Diese Beiträge erklären: Wie ist eine Pflicht aufgebaut? Welche Angaben verlangt sie? Wir nennen bewusst keine Fristen, Grenzwerte oder Termine. Der Grund: Diese Angaben ändern sich. Und sie sind in jedem Bundesland anders. Am Ende von jedem Beitrag verlinken wir die richtige Quelle. Dort steht der aktuelle, verbindliche Stand. Wichtig: Das hier ist keine Rechtsberatung.