Alle Beiträge
Tierarzneimittel

Bestands-Buch und Antibiotika-Meldung – wer was aufschreibt

Lesezeit: 9 min Aktualisiert:

Viele denken beim Bestands-Buch an eine Sammelmappe: einen Ordner, in dem die Belege vom Tierarzt abgeheftet werden. Das stimmt nicht ganz. Das Bestands-Buch ist etwas anderes. Es ist ein fortlaufendes Konto über jede Anwendung am Tier, und Sie führen dieses Konto selbst, als Tierhalter. Der Beleg vom Tierarzt ist eine zweite, eigene Aufzeichnung, für die eine andere Person verantwortlich ist. Wer diesen Unterschied kennt, versteht auch: Eine Kontrolle will beide Aufzeichnungen sehen – und die eine heilt Fehler in der anderen nicht.

Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage in Deutschland. Es geht um das Tierarzneimittel-Gesetz und die Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung. In anderen Ländern gelten eigene Vorgaben für Bestands-Buch und Mengen-Meldung.

Das Bestands-Buch ist ein Verlaufs-Konto, kein Ablage-Ordner

Ein Eintrag beschreibt eine Anwendung, keinen Einkauf. Er hält fest: Welches Arzneimittel wurde eingesetzt? Bei welchem Tier oder welcher Tiergruppe? Aus welchem Anlass? In welcher Dosierung? Über welchen Zeitraum? Und wer hat es angewendet? Erst diese Verknüpfung macht aus einer Menge im Schrank eine nachvollziehbare Behandlung.

Der Kern ist die Zuordnung. Ein Arzneimittel ohne Bezug zu einem Tier oder zu einer klar abgegrenzten Gruppe lässt sich später keiner Behandlung mehr zuordnen – und damit auch keiner Wartezeit. An dieser Stelle entscheidet sich: Trägt die Aufzeichnung bei einer Prüfung, oder ist sie nur Papier?

Bei Einzeltier-Haltung ist die Zuordnung klar. Bei Gruppen-Behandlungen wird sie zur eigentlichen Arbeit, denn die Gruppe muss so beschrieben sein, dass später erkennbar bleibt, welche Tiere dazugehört haben. Eine Buchten- oder Stall-Bezeichnung allein reicht nur so lange, wie sich der Bestand nicht ändert.

  • Verwendetes Arzneimittel mit Name und Zulassung
  • Tier oder klar abgegrenzte Tiergruppe, bei der es angewendet wurde
  • Anlass der Behandlung, also die Diagnose
  • Dosierung und Dauer der Anwendung
  • Wer angewendet und wer das Mittel abgegeben hat
  • Wartezeit, die sich aus der Anwendung ergibt

Der Beleg vom Tierarzt ersetzt Ihren Eintrag nicht

Gibt der Tierarzt ein Arzneimittel ab, oder wendet er es an, entsteht ein Anwendungs- und Abgabebeleg. Dieser Beleg ist seine Aufzeichnung. Das Bestands-Buch ist Ihre. Beide beschreiben dieselbe Behandlung. Aber verschiedene Personen führen sie, und sie werden getrennt geprüft.

Der übliche Fehler ist deshalb immer derselbe: Der Beleg wird abgeheftet, der eigene Eintrag bleibt aus, weil die Information ja schon da ist. Bei einer Kontrolle fehlt dann nicht die Information. Es fehlt die Aufzeichnung. Und genau darauf kommt es an.

Umgekehrt ist der Beleg die Brücke zwischen beiden Seiten. Wer seine Beleg-Nummer im eigenen Eintrag mit aufschreibt, kann eine Behandlung von beiden Seiten aus nachvollziehen. Das ist keine Formalie. Es ist der kürzeste Weg durch eine Prüfung – und der einzige, der ohne Erinnerung auskommt.

Die Nutzungs-Art entscheidet, was überhaupt gemeldet wird

In Deutschland hängt die Mengen-Meldung nicht am ganzen Betrieb. Sie hängt an der Nutzungs-Art: an der Kombination aus Tierart und Nutzungs-Richtung, in der Tiere gehalten werden. Erst die erklärte Nutzungs-Art legt fest, ob und wofür eine Meldung entsteht.

Diese Erklärung kommt deshalb vor der Mengen-Meldung. Sie ist kein Formular am Rande, sondern der Schlüssel, unter dem alles Weitere verbucht wird. Fehlt sie, hat die spätere Meldung keinen Bezugs-Rahmen. Ist sie falsch, bezieht sich eine richtig gemeldete Menge auf den falschen Bestand.

Praktisch heißt das: Ändert sich, was der Betrieb hält, muss die Erklärung angepasst werden. Ein Bestand, der in der Erklärung nicht vorkommt, taucht in der Auswertung nicht auf. Das sieht zunächst bequem aus. Im Kontrollfall ist es aber die unangenehmste Variante – denn die Behandlungen haben ja trotzdem stattgefunden.

Und wenn in einem Meldezeitraum nichts anzugeben ist, ist auch das eine Aussage. Für die deutsche Datenbank ist eine ausgebliebene Meldung nicht von einer vergessenen Meldung zu unterscheiden. Beides muss erklärt werden.

Woraus die Therapie-Häufigkeit entsteht

Die Therapie-Häufigkeit ist keine Note, die von außen vergeben wird. Sie wird errechnet – aus den Angaben, die der Betrieb selbst gemeldet hat: aus der Zahl behandelter Tiere, der Dauer der Behandlungen und dem durchschnittlichen Bestand im Meldezeitraum. Jede dieser Zahlen stammt aus dem eigenen Bestands-Buch.

Daraus folgt zweierlei. Erstens: Die Kennzahl ist nur so gut wie die Aufzeichnung dahinter. Eine nachlässig geführte Gruppen-Zuordnung verschiebt die Zahl, auch wenn sich am Antibiotika-Einsatz nichts geändert hat. Zweitens: Sie ist kein Urteil über die Tiergesundheit, sondern eine Verhältnis-Zahl.

Der Vergleich mit dem deutschlandweit ermittelten Wert zeigt deshalb, wo ein Betrieb im Feld steht. Er zeigt nicht, ob richtig behandelt wurde. Er ist ein Anlass, die eigene Bestands-Betreuung anzusehen, und er kann betriebliche Maßnahmen auslösen. Was er nicht ist: ein Verbot, zu behandeln.

Wer die Kennzahl verstehen will, schaut deshalb nicht nur auf die Zahl selbst, sondern auf ihre Bestandteile. Der verbindliche Stand – ab wann welche Folgen daran hängen – steht in den unten verlinkten Quellen.

Kurz gesagt

Das Bestands-Buch ist Ihre eigene, fortlaufende Aufzeichnung jeder Anwendung am Tier. Der Beleg vom Tierarzt ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht. Die erklärte Nutzungs-Art entscheidet, worauf sich eine Mengen-Meldung überhaupt bezieht, und muss dem tatsächlichen Bestand folgen. Und die Therapie-Häufigkeit entsteht aus Ihren eigenen Angaben – sie ist deshalb nur so gut wie die Aufzeichnung dahinter.

Was FarmManager davon übernimmt

Eine Behandlung wird am Tier erfasst: Arzneimittel, Diagnose, Dosierung, Zeitraum, behandelnder Tierarzt und die Nummer vom Anwendungs- und Abgabebeleg stehen an einem Datensatz. Wirkstoff, Zulassungsnummer und Charge kommen aus dem hinterlegten Arzneimittel-Bestand – Sie müssen sie nicht bei jeder Behandlung neu abtippen.

Die Wartezeit ist keine getrennte Notiz. Sie ergibt sich aus der erfassten Anwendung und hängt am Tier. Sie ist damit dort sichtbar, wo über Ablieferung oder Schlachtung entschieden wird – und nicht in einem zweiten Heft.

Nutzungsart-Erklärung und Mengen-Meldung an die deutsche Datenbank werden aus denselben Behandlungen aufgebaut, aus denen auch das Bestands-Buch besteht. Die Therapie-Häufigkeit entsteht dabei aus dem eigenen Bestand und den eigenen Behandlungen. Sie wird berechnet, nicht geschätzt.

Quellen zum Nachlesen

Diese Beiträge erklären: Wie ist eine Pflicht aufgebaut? Welche Angaben verlangt sie? Wir nennen bewusst keine Fristen, Grenzwerte oder Termine. Der Grund: Diese Angaben ändern sich. Und sie sind in jedem Bundesland anders. Am Ende von jedem Beitrag verlinken wir die richtige Quelle. Dort steht der aktuelle, verbindliche Stand. Wichtig: Das hier ist keine Rechtsberatung.