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Tierkennzeichnung

Schweine, Schafe und Ziegen – Register führen und Stichtag melden

Lesezeit: 7 min Aktualisiert:

Wer Rinder hält, meldet jedes Tier einzeln. Bei Schweinen, Schafen und Ziegen ist das anders. Und daher kommen die meisten Fehler. Sie melden hier kein einzelnes Tier. Sie melden eine Anzahl von Tieren, die von einem Betrieb zu einem anderen geht. Und einmal im Jahr melden Sie Ihren Bestand zum Stichtag. Dazwischen führen Sie ein Register. Dieses Register füllt niemand für Sie.

Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage in Deutschland. Es geht um die Vieh-Verkehrs-Verordnung und das Tiergesundheits-Gesetz. Die Meldungen laufen über die Datenbank HI-Tier. Andere Länder haben eigene Datenbanken und eigene Regeln.

Register führen und melden sind zwei Dinge

Sie müssen ein Register führen, weil Sie diese Tiere halten. Das hat nichts mit einem Zugang zur Datenbank zu tun. Auch nicht mit der Größe von Ihrem Betrieb. Und auch nicht damit, ob Sie im Jahr etwas gemeldet haben. Das Register bleibt bei Ihnen im Betrieb. Die Meldung geht nach außen.

Viele verwechseln das. Denn beides kommt aus den gleichen Zahlen. Wer denkt: Ich habe gemeldet, also ist das Register erledigt — der steht bei einer Prüfung mit leeren Händen da. Gefragt wird nach dem Register. Und zwar für einen ganzen Zeitraum.

Es gilt auch umgekehrt. Ein gut geführtes Register meldet nichts von allein. Sie müssen beides tun. Und zwar zu verschiedenen Zeiten.

  • Das Register im Betrieb. Sie führen es laufend und heben es auf.
  • Die Meldung von jeder Bewegung. Mit den Nummern von beiden Betrieben.
  • Die Bestands-Meldung zum Stichtag. Einmal im Jahr. Auch ohne Bewegung.
  • Die Kennzeichnung von den Tieren. Sonst passt keine Meldung zu einem Tier.

Warum Sie hier Mengen melden

Ein Schwein trägt die Nummer vom Betrieb. Es hat keine eigene Nummer. Die Ohrmarke sagt also: Von diesem Betrieb kommt das Tier. Sie sagt nicht: Das ist genau dieses Tier. Schafe und Ziegen haben zwar eine eigene Nummer. Sie werden aber in der Gruppe bewegt. Deshalb melden Sie eine Anzahl mit Datum, Richtung und Betrieb.

Das hat einen Nachteil. Ein Zahlendreher fällt nicht auf. Eine falsche Nummer bei einem Rind fällt irgendwann auf. Eine falsche Anzahl bleibt einfach stehen. Sie merken es erst, wenn der Bestand zum Stichtag nicht mehr passt. Darum ist das Register so wichtig. Hier sehen Sie einen Fehler früh.

Den Stichtag vergisst man ohne Bewegung

Einmal im Jahr melden Sie Ihren Bestand zum Stichtag. Das gilt immer. Auch wenn kein Tier gekommen ist. Und auch wenn kein Tier gegangen ist. Genau deshalb wird diese Meldung am häufigsten vergessen. Wer nichts kauft und nichts verkauft, schaut auch nicht in die Datenbank.

Sie müssen trotzdem melden. Hängen Sie die Erinnerung deshalb an Ihre Tiere. Und nicht an die Bewegungen. Dann kommt sie auch in einem ruhigen Jahr.

So entstehen Unterschiede zur Datenbank

Zwei Betriebe melden dieselbe Bewegung. Beide Meldungen müssen zusammenpassen. Passt die Anzahl nicht, meldet die Datenbank keinen Fehler. Sie führt einfach beide Zahlen. Der Unterschied zeigt sich erst beim Bestand.

Es gibt noch einen Grund: die Zeit. Melden Sie eine Bewegung spät, stimmt der Bestand vorher nicht. Fällt der Stichtag in diese Zeit, ist der falsche Wert für ein Jahr festgeschrieben. Führen Sie deshalb beides nebeneinander: Ihre eigenen Zahlen und den Stand aus der Datenbank.

Was ohne Zugang zur Datenbank gilt

Sie können Tiere halten und keinen Zugang zur Datenbank haben. Sie können auch einen Zugang haben, aber nicht für diese Tierart. In beiden Fällen müssen Sie das Register führen. Und in beiden Fällen geht aus dem Register nichts nach außen.

Das ist gefährlich. Denn es fühlt sich nach Ordnung an. Ihre Zahlen stehen sauber im System. Die Behörde hat davon aber nichts gesehen. Ein Nachweis zählt erst, wenn klar ist: Liegt er nur bei Ihnen? Oder wurde er auch gemeldet?

Kurz gesagt

Bei Schweinen, Schafen und Ziegen führen Sie ein Register statt Einzel-Meldungen. Sie schreiben jede Bewegung als Anzahl auf. Mit den Nummern von beiden Betrieben. Dazu kommt die Bestands-Meldung zum Stichtag. Die gilt auch ohne jede Bewegung. Das Register führen Sie, weil Sie die Tiere halten. Nicht wegen dem Zugang. Die Fristen und den Stichtag finden Sie in den Quellen.

Was FarmManager davon übernimmt

Es gibt ein Register für Schweine. Und eines für Schafe und Ziegen. Jeweils für den Bestand zum Stichtag und für die Bewegungen. Mit Art und Datum, Anzahl, laufender Nummer und dem Herkunfts-Land. Welche Register Sie sehen, hängt an Ihren Tieren. Nicht an einer Berechtigung.

Haben Sie eine Verbindung zu HI-Tier und die Erlaubnis für die Tierart? Dann holt FarmManager die Daten von dort. Also die Bewegungen und die Stichtags-Daten. Der Abgleich übernimmt den amtlichen Stand in Ihr Register. Hat HI-Tier dieselbe Bewegung oder Stichtags-Meldung mit anderen Werten, zum Beispiel mit einer anderen Stückzahl? Dann ersetzen die Werte aus HI-Tier die Werte in Ihrer eigenen Zeile. An jeder Zeile sehen Sie, ob und wann sie zuletzt mit HI-Tier abgeglichen wurde.

Fehlt die Verbindung oder die Erlaubnis? Dann sagt Ihnen die Liste das deutlich. Das Register funktioniert weiter. Es wird aber nichts gemeldet, solange die Verbindung oder die Erlaubnis fehlt. Ist für den Hof noch keine HI-Tier-Betriebsnummer hinterlegt? Dann tragen Sie die Betriebsnummer bei jedem Eintrag selbst ein. Sobald Betriebsnummer und PIN (die Geheimzahl) gespeichert sind, meldet der Export an HI-Tier auch diese Einträge. Er meldet sie unter der Nummer, die Sie eingetragen haben. Niemand soll denken: Mit dem Eintrag ist die Meldung erledigt.

Haben Sie die HI-Tier-Verbindung (Betriebsnummer und PIN, also die Geheimzahl), erinnert FarmManager an die jährliche Stichtagsmeldung. Nämlich dann, wenn für die Tierart im laufenden Jahr noch keine Meldung im Register steht. Das gilt auch in einem Jahr, in dem sonst nichts bewegt wurde. Voraussetzung ist, dass für die Tierart schon früher eine Stichtagsmeldung im Register steht. Ohne Verbindung erinnert FarmManager nicht daran.

Quellen zum Nachlesen

Diese Beiträge erklären: Wie ist eine Pflicht aufgebaut? Welche Angaben verlangt sie? Wir nennen bewusst keine Fristen, Grenzwerte oder Termine. Der Grund: Diese Angaben ändern sich. Und sie sind in jedem Bundesland anders. Am Ende von jedem Beitrag verlinken wir die richtige Quelle. Dort steht der aktuelle, verbindliche Stand. Wichtig: Das hier ist keine Rechtsberatung.