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Schlagkartei

Ackerschlagkartei: was hineingehört und was davon Pflicht ist

Lesezeit: 8 min Aktualisiert:

Die Ackerschlagkartei ist das Heft, die Tabelle oder das Programm, in dem ein Betrieb je Schlag festhält, was dort im Lauf des Jahres geschieht: was angebaut wurde, welche Arbeitsgänge gefahren wurden, was gedüngt und gespritzt wurde und wann geerntet wurde. Ein Gesetz mit dem Namen Ackerschlagkartei gibt es nicht. Pflicht sind aber mehrere Aufzeichnungen, die genau dort hineingehören. Dieser Beitrag erklärt, was in eine Schlagkartei gehört, welche Teile davon verlangt sind und worauf es beim Umstieg auf eine digitale Schlagkartei ankommt.

Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage in Deutschland, vor allem das Pflanzenschutzrecht, die Düngeverordnung und die GAP-Konditionalität. Fristen und Termine, auch das Ende der Übergangsregel für Pflanzenschutz-Aufzeichnungen auf Papier, stehen in den verlinkten Quellen; maßgeblich ist der Stand, der dort veröffentlicht ist.

Was eine Ackerschlagkartei ist

Der Name stammt aus der Zeit der Karteikarten: Für jeden Schlag gab es eine Karte, auf der die Arbeiten eines Jahres untereinander standen. Das Prinzip ist geblieben. Die Schlagkartei ordnet alles, was auf dem Acker passiert, nach der Fläche. Wer wissen will, was im vorletzten Jahr auf dem Schlag hinter dem Hof stand oder wann dort zuletzt gekalkt wurde, schlägt an einer Stelle nach.

Damit ist die Schlagkartei zweierlei. Sie ist ein Arbeitsmittel für die Planung, etwa für die Fruchtfolge oder die Düngung des nächsten Jahres. Und sie ist der Ort, an dem die gesetzlich verlangten Aufzeichnungen zu Pflanzenschutz und Düngung entstehen. Für Grünland und Sonderkulturen gilt dasselbe; der Begriff Ackerschlagkartei hat sich nur für den Ackerbau eingebürgert.

Was je Schlag hineingehört

Am Anfang steht der Schlag selbst: seine Bezeichnung, seine Größe und seine Lage. In vielen Ländern gehört dazu der Flächenidentifikator des Feldblocks, kurz FLIK, in dem der Schlag im Flächenantrag liegt. Mit ihm lassen sich Schlagkartei und Antrag später ohne Rätselraten nebeneinanderlegen.

Danach folgt, was im Jahr auf dem Schlag geschieht, in der Reihenfolge der Arbeit. Je genauer jeder Eintrag einem Schlag und einem Tag zugeordnet ist, desto leichter lässt er sich später als Nachweis vorlegen. Ein Arbeitsgang, der nur im Terminal des Schleppers steht, fehlt in der Schlagkartei.

  • Schlagbezeichnung, Größe, Lage und FLIK
  • Kultur und Sorte, bei Bedarf mit Zwischenfrucht
  • Aussaat mit Datum und Saatgut
  • Arbeitsgänge wie Bodenbearbeitung, Pflege und Kalkung
  • Düngung mit Datum, Düngemittel, Menge und Nährstoffgehalt
  • Pflanzenschutz mit Datum, Mittel, Zulassungsnummer, Aufwandmenge, behandelter Fläche und Kultur
  • Ernte mit Datum und, wer es auswertet, Menge und Qualität
  • Bodenuntersuchungen mit Datum und Ergebnis

Welche Aufzeichnungen Pflicht sind

Pflanzenschutz. Die EU-Verordnung über Pflanzenschutzmittel verpflichtet berufliche Verwender, über die eingesetzten Mittel Buch zu führen: welches Mittel, wann, in welcher Menge, auf welcher Fläche und in welcher Kultur. Die Aufzeichnungen sind über mehrere Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Anfrage zugänglich zu machen; nach dem Pflanzenschutzgesetz beginnt die Frist erst mit dem Jahr, das auf die Aufzeichnung folgt. Der Betriebsleiter fasst die Aufzeichnungen für die Flächen seines Betriebs zusammen und nennt dabei für jede Anwendung, wer sie vorgenommen hat.

Eine EU-Durchführungsverordnung legt den Inhalt genauer fest und verlangt, dass jede Anwendung unverzüglich aufgezeichnet und elektronisch in maschinenlesbarer Form geführt wird. Dazu gehören unter anderem die Zulassungsnummer, das Datum und, wo es darauf ankommt, die Uhrzeit des Beginns, die behandelte Fläche und, soweit vorhanden, der Bezug auf den Schlag aus dem Flächenantrag. In Deutschland erlaubt das Pflanzenschutzgesetz beruflichen Verwendern für eine Übergangszeit noch Aufzeichnungen auf Papier; bis wann, steht im verlinkten Paragrafen. Danach muss die Aufzeichnung ein Datensatz sein, den ein Programm auslesen kann.

Düngung. Die Düngeverordnung verlangt zwei Aufzeichnungen. Bevor wesentliche Nährstoffmengen ausgebracht werden, ist der Düngebedarf zu ermitteln und festzuhalten. Nach jeder Düngungsmaßnahme ist innerhalb einer kurzen Frist aufzuzeichnen, auf welchem Schlag welches Material in welcher Menge mit wie viel Stickstoff und Phosphat ausgebracht wurde. Beides wird für den Betrieb einmal jährlich zusammengefasst. Die Verordnung nimmt einige Betriebe und Flächen aus, etwa sehr kleine Betriebe; Fristen, Ausnahmen und Aufbewahrungsdauer stehen im verlinkten Paragrafen.

Konditionalität und Flächenantrag. Wer Direktzahlungen erhält, muss auf Ackerland den Standard zum Fruchtwechsel einhalten, soweit keine Ausnahme greift. Maßgeblich ist, welche Hauptkulturen in den Vorjahren auf einer Fläche standen. Eine eigene Aufzeichnungspflicht ist das nicht. Die Anbaufolge je Schlag ist aber genau das, was eine Schlagkartei ohnehin festhält, und mit ihr lässt sich die Einhaltung zeigen. Mehr dazu steht im Beitrag zu Konditionalität und Landschaftselementen.

Papier, Excel oder Programm

Eine Schlagkartei auf Papier funktioniert, solange sie vollständig ist und gefunden wird. Für den Pflanzenschutz endet diese Möglichkeit mit der Übergangsregel, und wer dann noch auf Papier arbeitet, muss jede Anwendung zusätzlich elektronisch erfassen.

Eine Tabelle in Excel kostet nichts außer Zeit und lässt sich frei gestalten. Sie ist ein Datensatz, den ein Programm auslesen kann. Ob die eigene Vorlage alle verlangten Angaben enthält, zeigt ein Abgleich mit dem Anhang der Durchführungsverordnung. Was eine Tabelle nicht leistet, ist der Zusammenhang: Sie prüft nicht, ob ein Mittel für die Kultur zugelassen ist, ob die Düngung zum ermittelten Bedarf passt oder ob dieselbe Kultur zu oft hintereinander auf einem Schlag steht. Diese Prüfung bleibt Handarbeit.

Eine digitale Schlagkartei hängt Fläche, Kultur, Mittel und Person an einen Vorgang und kann beim Eintragen auf Fehler hinweisen. Dafür kostet sie Geld, braucht eine Einrichtung, und die Daten liegen bei einem Anbieter. Achten Sie deshalb darauf, dass sich die Aufzeichnungen jederzeit vollständig exportieren lassen. Was passiert, wenn ein Programm eingestellt wird, beschreibt der Beitrag zum Umstieg von 365FarmNet.

Umsteigen in einer sinnvollen Reihenfolge

Beginnen Sie mit den Flächen und nehmen Sie dafür den Geodaten-Export Ihres eigenen Flächenantrags. Die Antragsprogramme der Länder bieten ihn an, meist als Shapefile. Die Umrisse und Kennungen darin sind dieselben, die auch die Verwaltung kennt, und Sie müssen keine Grenzen neu zeichnen.

Danach tragen Sie die Kulturen des laufenden Jahres ein und, soweit für die Fruchtfolge nötig, die Hauptkulturen der Vorjahre. Die Flächenanträge der Vorjahre nennen dafür je Schlag die angemeldete Nutzung. Ältere Aufzeichnungen zu Pflanzenschutz und Düngung müssen Sie nicht nachbuchen. Sie bleiben als Dokumente im Archiv, bis ihre Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist; wo eine saubere Tabelle vorliegt, lässt sie sich auch übernehmen.

  • Geodaten-Export des aktuellen Flächenantrags herunterladen
  • Schläge daraus anlegen und abweichend bewirtschaftete Flächen anpassen
  • Kulturen des laufenden Jahres und die Anbauhistorie der Vorjahre eintragen
  • Alte Aufzeichnungen als Dokumente ablegen oder als Tabelle übernehmen
  • Ab dem Umstieg jede Düngung und jede Pflanzenschutz-Anwendung direkt erfassen
Kurz gesagt

Die Ackerschlagkartei ordnet alles, was auf einem Schlag geschieht, nach der Fläche. Pflicht sind darin vor allem die Aufzeichnungen zu Pflanzenschutz und Düngung; für den Pflanzenschutz verlangt das Recht nach einer Übergangszeit eine elektronische, maschinenlesbare Form. Wer umsteigt, beginnt mit dem Geodaten-Export des eigenen Flächenantrags und lässt alte Aufzeichnungen als Dokumente im Archiv.

Was FarmManager davon übernimmt

Für Betriebe ohne Tierhaltung gibt es bei FarmManager das Paket Feld (Lite) als Ackerschlagkartei. Die Schläge übernehmen Sie aus dem Geodaten-Export des Flächenantrags, als Shapefile im ZIP-Archiv, GeoJSON, KML oder KMZ und GML; eine Vorschau zeigt vor dem Speichern jede Fläche mit Größe und FLIK. Einzelne Schläge legen Sie auch über ihren FLIK aus dem eingelesenen Feldblockkatalog an.

Je Schlag führen Sie die Anbauplanung mit Fruchtfolge-Prüfung und dem Datum der Ernte, die Arbeitsgänge, Bodenproben sowie die Aufzeichnung von Pflanzenschutz und Düngung. Pflanzenschutz-Anwendungen exportieren Sie unter anderem als maschinenlesbare CSV- und XML-Datei. Zur Düngung gehören die jährliche Zusammenfassung des Nährstoffeinsatzes und die Düngebedarfsermittlung, diese derzeit für Hessen und Niedersachsen. Die Schlagkartei geben Sie als CSV oder JSON aus. Erntemengen, Qualität und Erlöse je Schlag werten Sie ab dem Paket Betrieb (Pro) aus.

Für den Umstieg gibt es die Datenübernahme: Schläge, Anbauhistorie, Arbeitsgänge, Bodenproben, Düngegaben und Pflanzenschutz-Anwendungen laden Sie als CSV- oder Excel-Datei hoch, und FarmManager schlägt vor, welche Spalte wohin gehört. Alte Dokumente legen Sie unverändert im Altdaten-Archiv ab. Das Paket Feld gibt es als Jahresabo für Unternehmer, mit einem Preis für jede Betriebsgröße; den aktuellen Preis finden Sie auf der Preisseite.

Quellen zum Nachlesen

Diese Beiträge erklären, wie eine Pflicht aufgebaut ist und welche Angaben sie verlangt. Sie nennen grundsätzlich keine Fristen, Grenzwerte oder Termine, denn die ändern sich und unterscheiden sich je Bundesland; wo ein Beitrag eine Ausnahme macht, sagt er es zu Beginn. Für den verbindlichen Stand verlinken wir am Ende jedes Beitrags die zuständige Quelle. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht.