Was endet – und was nicht
Nach der Ankündigung auf der Website des Anbieters wird die gesamte Plattform abgeschaltet, nicht nur ein einzelner Tarif. Neue Registrierungen sind bereits geschlossen; bis zur Abschaltung lässt sich 365FarmNet weiter nutzen. Die Sicherung der Daten liegt nach den Worten des Anbieters in der Verantwortung der Nutzer, und er bittet darum, sie rechtzeitig vor dem Abschalttermin vorzunehmen.
Als Weg nennt der Anbieter den Wechsel zu CLAAS connect. Nach seinen Angaben ist die Lizenz dort für bisherige Kunden im ersten Jahr kostenfrei und verlängert sich danach automatisch; die Übernahme der Daten bietet er kostenfrei an, abgestimmt über den Ansprechpartner beim Händler. Ob dieser Weg passt, entscheidet der Betrieb. Die Bedingungen im Einzelnen stehen auf der Website des Anbieters.
Was nicht endet, sind die Pflichten. Eine Aufzeichnung, die nur in einem abgeschalteten Programm lag, lässt sich bei einer Kontrolle nicht mehr vorlegen. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, welches Programm Sie künftig nutzen, sondern ob die Nachweise der vergangenen Jahre unabhängig von jedem Programm lesbar bei Ihnen liegen.
In eigener Sache: FarmManager ist ein unabhängiges Angebot und steht in keiner Verbindung zu 365FarmNet oder CLAAS. Die Namen stehen hier, um die Ankündigung zutreffend wiederzugeben.
Was ein Betrieb weiter vorlegen können muss
Pflanzenschutz. Die Aufzeichnungen über jede Anwendung sind über mehrere Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt nach dem Pflanzenschutzgesetz erst mit dem Jahr, das auf die Aufzeichnung folgt. Für berufliche Anwender kommt eine Formfrage hinzu: Die Übergangsregel, nach der sie noch auf Papier aufzeichnen dürfen, endet mit dem laufenden Jahr. Danach ist die Aufzeichnung elektronisch und maschinenlesbar zu führen – also als Datensatz, den ein Programm auslesen kann; ein bloßes Abbild wie ein eingescanntes Blatt genügt dafür nicht. Wer also zum Jahreswechsel kein Programm mehr hat, kann schon die ersten Anwendungen des neuen Jahres nicht in der verlangten Form aufzeichnen.
Düngung. Wer unter die Aufzeichnungspflicht der Düngeverordnung fällt, hält die Düngebedarfsermittlung vor der Düngung fest, zeichnet jede Düngungsmaßnahme auf und fasst den Nährstoffeinsatz des Betriebs jährlich zusammen. Diese Aufzeichnungen sind mehrere Jahre über das Düngejahr hinaus aufzubewahren und der zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen; die Frist nennt die Verordnung selbst.
Konditionalität. Für den Standard zum Fruchtwechsel kommt es darauf an, welche Hauptkulturen in den Vorjahren auf einem Schlag standen – soweit der Standard für Ihren Betrieb gilt. Diese Anbauhistorie ist keine eigene Aufzeichnungspflicht, aber die Grundlage, auf der sich die Einhaltung zeigen lässt. Beim Wechsel der Schlagkartei geht sie als Erstes verloren, wenn sie nur im alten Programm lag.
Hinzu kommt alles, was im Programm nur abgelegt war: Belege, Prüfberichte, Bodenuntersuchungen. Sie sind meist an anderer Stelle schon vorhanden – aber nicht immer, und das sollte vor der Abschaltung geklärt sein, nicht danach.
- Pflanzenschutz-Anwendungen je Schlag und Erntejahr
- Düngebedarfsermittlungen, Düngungsmaßnahmen und die jährliche Zusammenfassung
- Anbauhistorie mit Hauptkultur und Zwischenfrucht je Schlag und Jahr
- Feldgrenzen und Schlagbezeichnungen
- Hinterlegte Belege wie Prüfberichte, Bodenuntersuchungen und Sachkundenachweise
Sichern in einer festen Reihenfolge
Der Anbieter nennt PDF, CSV und ISOXML als Formate, in denen sich viele Daten exportieren lassen, und empfiehlt, Arbeitsvorgänge und Schlagkarten je Erntejahr zu sichern. Daraus ergibt sich eine einfache Regel: Für jedes Jahr, das noch aufbewahrt werden muss, entsteht ein Dokument, das man lesen kann, und – wo angeboten – eine Tabelle, die man weiterverarbeiten kann.
Das lesbare Dokument ist der Nachweis. Es muss sich ohne das alte Programm öffnen lassen und bei einer Kontrolle zeigen, was auf welcher Fläche wann geschehen ist. Die Tabelle ist das Arbeitsmaterial, aus dem sich Daten in ein anderes Programm übernehmen lassen. Wer nur Tabellen sichert, hat Daten – aber unter Umständen keinen Nachweis, der so aussieht wie der, den er geführt hat.
ISOXML ist ein Austauschformat für Maschinenterminals. Für die Archivierung der Aufzeichnungen ersetzt es weder das lesbare Dokument noch die Tabelle; wer es nutzt, sichert es zusätzlich.
Prüfen Sie jede Sicherung, solange das alte Programm noch läuft. Öffnen Sie die Dateien auf einem anderen Gerät, vergleichen Sie Stichproben mit der Ansicht im Programm und legen Sie die Dateien an zwei getrennten Orten ab. Ein Export, der erst nach der Abschaltung als unvollständig auffällt, lässt sich nicht wiederholen.
- Alle Erntejahre auflisten, für die noch eine Aufbewahrungsfrist läuft
- Je Erntejahr die Schlagkarten beziehungsweise Schlagkarteien als PDF sichern
- Je Erntejahr die gebuchten Arbeitsvorgänge als CSV sichern
- Die Nachweise zum Pflanzenschutz getrennt exportieren, soweit das Programm sie anbietet
- Hinterlegte Belege und Anhänge einzeln herunterladen
- Feldgrenzen sichern und den Geodaten-Export des eigenen Flächenantrags bereitlegen
- Jede Datei probeweise öffnen und an zwei getrennten Orten ablegen
Feldgrenzen: die amtliche Quelle ist meist die bessere
Für die Umrisse Ihrer Schläge gibt es eine Quelle, die von keinem Programm abhängt: den Flächenantrag. Die Antragsprogramme der Länder bieten an, die Geodaten des eigenen Antrags herunterzuladen – meist als Shapefile, je nach Land auch als GeoJSON, KML oder GML. Diese Umrisse sind dieselben, die auch die Verwaltung kennt; sie passen damit zum amtlichen Feldblock und zu der Fläche, für die Sie Zahlungen beantragen.
Deshalb lohnt es sich, beim Wechsel den aktuellen Antrag als Ausgangspunkt zu nehmen und abweichend bewirtschaftete Schläge danach anzupassen, statt gezeichnete Grenzen aus dem alten Programm zu übernehmen. Die alten Grenzen bleiben trotzdem wichtig: als Teil des Nachweises, auf welche Fläche sich eine frühere Anwendung bezogen hat.
Eine zweite Quelle für die Anbauhistorie sind Ihre Flächenanträge der Vorjahre, sofern Sie sie aufbewahrt haben: Sie nennen je Schlag die angemeldete Nutzung.
Was sich übernehmen lässt und was nicht
Der Umzug zerfällt in drei Teile. Feldgrenzen lassen sich in nahezu jede Schlagkartei übernehmen, weil es dafür verbreitete Dateiformate gibt. Tabellen wie gebuchte Arbeitsvorgänge lassen sich übernehmen, wenn das neue Programm einen Tabellenimport hat und die Spalten zueinander passen – das ist Handarbeit, aber machbar. Die Historie als Ganzes, also die Verknüpfung von Fläche, Mittel, Maßnahme und Person, geht beim Wechsel in aller Regel verloren und lässt sich nur aus den gesicherten Dokumenten nachvollziehen.
Daraus folgt eine pragmatische Trennung: Die vergangenen Jahre bleiben als gesicherte Dokumente im Archiv, und das neue Programm beginnt mit sauberen Flächen und der Anbauhistorie, die für die Fruchtfolge gebraucht wird. Wer versucht, jede alte Buchung nachzubilden, verbringt viel Zeit mit Daten, die bei einer Kontrolle ohnehin als Dokument vorgelegt werden.
