Was eine Ackerschlagkartei ist
Der Name kommt aus der Zeit der Karteikarten. Für jeden Schlag gab es eine Karte. Darauf standen die Arbeiten eines Jahres untereinander. Das Prinzip gilt bis heute. Die Schlag-Kartei ordnet alles, was auf dem Acker passiert, nach der Fläche. Wollen Sie wissen, was vor zwei Jahren auf dem Schlag hinter dem Hof stand oder wann dort zuletzt gekalkt wurde, schauen Sie an einer Stelle nach.
Die Schlag-Kartei hat zwei Aufgaben. Sie hilft bei der Planung, zum Beispiel bei der Frucht-Folge oder bei der Düngung im nächsten Jahr. Und hier entstehen die Aufzeichnungen zu Pflanzen-Schutz und Düngung, die das Gesetz verlangt. Für Grünland und Sonderkulturen gilt dasselbe. Der Name Ackerschlagkartei wird aber meist nur für den Ackerbau benutzt.
Was für jeden Schlag hineingehört
Am Anfang steht der Schlag selbst: sein Name, seine Größe und seine Lage. In vielen Bundesländern gehört dazu die Nummer des Feld-Blocks, kurz FLIK. In diesem Feld-Block liegt der Schlag im Flächen-Antrag. Mit der Nummer können Sie Schlag-Kartei und Antrag später einfach nebeneinanderlegen.
Danach kommt, was im Jahr auf dem Schlag passiert. Schreiben Sie es in der Reihenfolge der Arbeit auf. Jeder Eintrag gehört zu einem Schlag und zu einem Tag. Dann können Sie ihn später leicht als Nachweis zeigen. Eine Arbeit, die nur im Terminal des Schleppers steht, fehlt in der Schlag-Kartei.
- Name, Größe, Lage und FLIK des Schlags
- Kultur und Sorte, wenn nötig mit Zwischen-Frucht
- Aussaat mit Datum und Saatgut
- Arbeitsgänge wie Boden-Bearbeitung, Pflege und Kalkung
- Düngung mit Datum, Dünger, Menge und Nährstoff-Gehalt
- Pflanzen-Schutz mit Datum, Mittel, Zulassungs-Nummer, Aufwand-Menge, behandelter Fläche und Kultur
- Ernte mit Datum und, wenn Sie es auswerten, Menge und Qualität
- Boden-Untersuchungen mit Datum und Ergebnis
Welche Aufzeichnungen Pflicht sind
Pflanzen-Schutz. Eine EU-Verordnung über Pflanzenschutzmittel verlangt von beruflichen Anwendern: Sie müssen über die eingesetzten Mittel Buch führen. Es muss darin stehen, welches Mittel, wann, wie viel, auf welcher Fläche und in welcher Kultur. Die Aufzeichnungen müssen Sie mehrere Jahre aufbewahren. Die zuständige Behörde kann sie sehen wollen. Nach dem Pflanzen-Schutz-Gesetz beginnt die Frist erst mit dem Jahr nach der Aufzeichnung. Der Betriebsleiter fasst die Aufzeichnungen für die Flächen seines Betriebs zusammen. Dabei nennt er für jede Anwendung die Person, die sie gemacht hat.
Eine EU-Durchführungsverordnung legt genauer fest, was in die Aufzeichnung gehört. Jede Anwendung muss ohne Verzögerung aufgeschrieben werden. Die Aufzeichnung muss elektronisch und maschinen-lesbar sein. Das heißt: Ein Programm muss sie auslesen können. Zum Inhalt gehören unter anderem die Zulassungs-Nummer und das Datum. Wo es darauf ankommt, gehört auch die Uhrzeit des Beginns dazu. Dazu kommen die behandelte Fläche und, wenn vorhanden, der Bezug auf den Schlag im Flächen-Antrag. In Deutschland erlaubt das Pflanzen-Schutz-Gesetz beruflichen Anwendern für eine Übergangs-Zeit noch Aufzeichnungen auf Papier. Bis wann, steht im verlinkten Paragrafen. Danach muss die Aufzeichnung ein Datensatz sein, den ein Programm auslesen kann.
Düngung. Die Dünge-Verordnung verlangt zwei Aufzeichnungen. Erstens: Bevor Sie wesentliche Mengen Nährstoffe ausbringen, ermitteln Sie den Dünge-Bedarf und schreiben ihn auf. Zweitens: Nach jeder Düngung schreiben Sie innerhalb einer kurzen Frist auf, auf welchem Schlag Sie welches Material ausgebracht haben, wie viel davon und mit wie viel Stickstoff und Phosphat. Beides fassen Sie einmal im Jahr für den Betrieb zusammen. Die Verordnung nimmt manche Betriebe und Flächen aus, zum Beispiel sehr kleine Betriebe. Fristen, Ausnahmen und Aufbewahrungs-Dauer stehen im verlinkten Paragrafen.
Förder-Regeln und Flächen-Antrag. Wer Direkt-Zahlungen bekommt, muss auf Ackerland die Regel zum Frucht-Wechsel einhalten, wenn keine Ausnahme gilt. Es zählt, welche Haupt-Kulturen in den Vorjahren auf einer Fläche standen. Eine eigene Pflicht zum Aufschreiben ist das nicht. Die Anbau-Folge für jeden Schlag steht aber sowieso in der Schlag-Kartei. Damit können Sie zeigen, dass Sie die Regel einhalten. Mehr dazu steht im Beitrag zu Förder-Flächen und Landschafts-Elementen.
Papier, Excel oder Programm
Eine Schlag-Kartei auf Papier funktioniert, solange sie vollständig ist und Sie sie finden. Für den Pflanzen-Schutz endet das mit der Übergangs-Regel. Wer dann noch auf Papier schreibt, muss jede Anwendung zusätzlich elektronisch erfassen.
Eine Tabelle in Excel kostet nur Zeit. Sie können sie frei gestalten. Eine Tabelle ist ein Datensatz, den ein Programm auslesen kann. Ob Ihre Vorlage alle verlangten Angaben enthält, sehen Sie im Anhang der Durchführungsverordnung. Vergleichen Sie Ihre Spalten damit. Eine Tabelle kann aber nicht mitdenken. Sie prüft nicht, ob ein Mittel für die Kultur zugelassen ist, ob die Düngung zum ermittelten Bedarf passt oder ob dieselbe Kultur zu oft hintereinander auf einem Schlag steht. Diese Prüfung bleibt Handarbeit.
Ein Programm hängt Fläche, Kultur, Mittel und Person an einen Vorgang. Beim Eintragen kann es auf Fehler hinweisen. Dafür kostet es Geld, Sie müssen es einrichten, und Ihre Daten liegen bei einem Anbieter. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Aufzeichnungen jederzeit vollständig exportieren können. Was passiert, wenn ein Programm eingestellt wird, steht im Beitrag zum Umstieg von 365FarmNet.
Umsteigen in einer sinnvollen Reihenfolge
Beginnen Sie mit den Flächen. Nehmen Sie dafür den Geodaten-Export Ihres eigenen Flächen-Antrags. Die Antrags-Programme der Bundesländer bieten ihn an, meist als Shapefile. Die Umrisse und Nummern darin kennt auch die Verwaltung. Sie müssen keine Grenzen neu zeichnen.
Danach tragen Sie die Kulturen des laufenden Jahres ein. Für die Frucht-Folge brauchen Sie, wenn es nötig ist, auch die Haupt-Kulturen der Vorjahre. Die Flächen-Anträge der Vorjahre nennen dafür die angemeldete Nutzung für jeden Schlag. Ältere Aufzeichnungen zu Pflanzen-Schutz und Düngung müssen Sie nicht nachtragen. Sie bleiben als Dokumente im Archiv, bis ihre Aufbewahrungs-Frist abgelaufen ist. Liegt eine saubere Tabelle vor, können Sie sie auch übernehmen.
- Geodaten-Export des aktuellen Flächen-Antrags herunterladen
- Die Schläge daraus anlegen und Flächen anpassen, die Sie anders bewirtschaften
- Kulturen des laufenden Jahres und die Anbau-Geschichte der Vorjahre eintragen
- Alte Aufzeichnungen als Dokumente ablegen oder als Tabelle übernehmen
- Ab dem Umstieg jede Düngung und jede Pflanzen-Schutz-Anwendung gleich erfassen
