Was endet – und was nicht
Der Anbieter schreibt auf seiner Website: Die ganze Plattform wird abgeschaltet. Es endet also nicht nur ein einzelner Tarif. Neue Anmeldungen sind schon jetzt nicht mehr möglich. Bis zum Ende können Sie 365FarmNet weiter nutzen. Der Anbieter sagt auch: Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, ihre Daten zu sichern. Und er bittet darum, das rechtzeitig zu tun.
Der Anbieter nennt einen Weg: den Wechsel zu CLAAS connect. Nach seinen Angaben ist die Lizenz dort für bisherige Kunden im ersten Jahr kostenlos. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch. Die Übernahme der Daten bietet er kostenlos an. Das stimmen Sie mit Ihrem Ansprechpartner beim Händler ab. Ob dieser Weg für Sie passt, entscheiden Sie selbst. Die genauen Bedingungen stehen auf der Website des Anbieters.
Ihre Pflichten enden nicht. Eine Aufzeichnung, die nur in einem abgeschalteten Programm lag, können Sie bei einer Kontrolle nicht mehr zeigen. Die wichtige Frage ist deshalb nicht: Welches Programm nutze ich in Zukunft? Die wichtige Frage ist: Liegen meine Nachweise der letzten Jahre lesbar bei mir – ohne das alte Programm?
In eigener Sache: FarmManager ist ein unabhängiges Angebot. FarmManager hat keine Verbindung zu 365FarmNet oder CLAAS. Wir nennen die Namen nur, damit die Ankündigung richtig wiedergegeben ist.
Was Sie weiter zeigen können müssen
Pflanzen-Schutz. Die Aufzeichnungen zu jeder Anwendung müssen Sie mehrere Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt erst mit dem Jahr nach der Aufzeichnung. So steht es im Pflanzen-Schutz-Gesetz. Für berufliche Anwender gibt es noch eine Regel zur Form: Bis zum Ende des laufenden Jahres dürfen sie noch auf Papier aufschreiben. Danach muss die Aufzeichnung elektronisch und maschinen-lesbar sein. Das heißt: Ein Programm muss die Angaben auslesen können. Ein eingescanntes Blatt reicht dafür nicht. Wer zum Jahres-Wechsel kein Programm mehr hat, kann also schon die ersten Anwendungen im neuen Jahr nicht richtig aufzeichnen.
Düngung. Viele Betriebe müssen nach der Dünge-Verordnung Aufzeichnungen führen. Dann gilt: Sie ermitteln den Dünge-Bedarf vor dem Düngen und schreiben ihn auf. Sie schreiben jede Düngung auf. Und Sie fassen einmal im Jahr zusammen, wie viele Nährstoffe der Betrieb eingesetzt hat. Diese Aufzeichnungen müssen Sie mehrere Jahre aufbewahren. Die Behörde kann sie sehen wollen. Die genaue Frist steht in der Verordnung.
Förder-Regeln. Für die Regel zum Frucht-Wechsel zählt: Welche Haupt-Kulturen standen in den letzten Jahren auf einem Schlag? Das gilt, wenn die Regel Ihren Betrieb betrifft. Diese Anbau-Geschichte ist keine eigene Pflicht. Aber mit ihr zeigen Sie, dass Sie die Regel einhalten. Beim Wechsel des Programms geht sie als Erstes verloren – wenn sie nur im alten Programm stand.
Dazu kommt alles, was Sie im Programm nur abgelegt haben: Belege, Prüf-Berichte, Boden-Untersuchungen. Oft haben Sie diese Unterlagen noch woanders. Aber nicht immer. Klären Sie das vor dem Ende – nicht danach.
- Pflanzen-Schutz-Anwendungen für jeden Schlag und jedes Ernte-Jahr
- Dünge-Bedarf, jede Düngung und die Zusammenfassung für jedes Jahr
- Anbau-Geschichte: Haupt-Kultur und Zwischen-Frucht für jeden Schlag und jedes Jahr
- Feld-Grenzen und die Namen der Schläge
- Abgelegte Belege, zum Beispiel Prüf-Berichte, Boden-Untersuchungen und Sachkunde-Nachweise
Sichern Sie in einer festen Reihenfolge
Der Anbieter nennt Beispiele für Formate, in denen Sie viele Daten exportieren können: PDF, CSV und ISOXML. Er empfiehlt: Sichern Sie Arbeits-Vorgänge und Schlag-Karten für jedes Ernte-Jahr einzeln. Daraus folgt eine einfache Regel. Für jedes Jahr, das Sie noch aufbewahren müssen, sichern Sie zwei Dinge: ein Dokument zum Lesen. Und – wenn möglich – eine Tabelle zum Weiterverarbeiten.
Das Dokument zum Lesen ist Ihr Nachweis. PDF ist so ein Format. Sie müssen es ohne das alte Programm öffnen können. Bei einer Kontrolle muss es zeigen: Was ist wann auf welcher Fläche passiert? Die Tabelle ist Ihr Arbeits-Material. CSV ist so ein Tabellen-Format. Aus der Tabelle können Sie Daten in ein anderes Programm übernehmen. Wer nur Tabellen sichert, hat Daten. Aber vielleicht keinen Nachweis, der so aussieht wie der, den er geführt hat.
ISOXML ist ein Format für den Austausch mit den Bord-Computern von Maschinen. Für Ihr Archiv ersetzt es weder das Dokument noch die Tabelle. Wenn Sie ISOXML nutzen, sichern Sie es zusätzlich.
Prüfen Sie jede Sicherung, solange das alte Programm noch läuft. Öffnen Sie die Dateien auf einem anderen Gerät. Vergleichen Sie einzelne Einträge mit der Ansicht im Programm. Legen Sie die Dateien an zwei verschiedenen Orten ab. Fällt erst nach dem Ende auf, dass etwas fehlt, können Sie den Export nicht mehr wiederholen.
- Schreiben Sie alle Ernte-Jahre auf, die Sie noch aufbewahren müssen
- Sichern Sie für jedes Ernte-Jahr die Schlag-Karten als PDF
- Sichern Sie für jedes Ernte-Jahr die gebuchten Arbeits-Vorgänge als CSV
- Exportieren Sie die Nachweise zum Pflanzen-Schutz einzeln, wenn das Programm das anbietet
- Laden Sie abgelegte Belege und Anhänge einzeln herunter
- Sichern Sie die Feld-Grenzen und legen Sie den Geodaten-Export Ihres Flächen-Antrags bereit
- Öffnen Sie jede Datei einmal zur Probe und legen Sie sie an zwei Orten ab
Feld-Grenzen: Die amtliche Quelle ist meist besser
Für die Umrisse Ihrer Schläge gibt es eine Quelle, die von keinem Programm abhängt: Ihren Flächen-Antrag. In den Antrags-Programmen der Bundesländer können Sie die Geo-Daten Ihres Antrags herunterladen. Meist ist das ein Shapefile. Je nach Bundesland gibt es auch GeoJSON, KML oder GML. Diese Umrisse kennt auch die Behörde. Sie passen deshalb zum amtlichen Feld-Block. Und sie passen zu der Fläche, für die Sie Geld beantragen.
Darum lohnt es sich: Nehmen Sie beim Wechsel Ihren aktuellen Antrag als Start. Passen Sie danach die Schläge an, die Sie anders bewirtschaften. Übernehmen Sie nicht einfach die gezeichneten Grenzen aus dem alten Programm. Die alten Grenzen bleiben trotzdem wichtig. Sie zeigen, auf welche Fläche sich eine frühere Anwendung bezogen hat.
Für die Anbau-Geschichte gibt es noch eine Quelle: Ihre Flächen-Anträge aus den letzten Jahren – wenn Sie sie aufbewahrt haben. Dort steht für jeden Schlag die angemeldete Nutzung.
Was Sie mitnehmen können – und was nicht
Der Umzug hat drei Teile. Feld-Grenzen können Sie in fast jedes Programm übernehmen. Dafür gibt es verbreitete Datei-Formate. Tabellen, zum Beispiel gebuchte Arbeits-Vorgänge, können Sie auch übernehmen. Dafür braucht das neue Programm einen Tabellen-Import. Und die Spalten müssen zueinander passen. Das ist Hand-Arbeit, aber machbar. Die Geschichte als Ganzes geht beim Wechsel fast immer verloren. Gemeint ist: welche Fläche, welches Mittel, welche Maßnahme, welche Person zusammengehören. Das können Sie dann nur noch in den gesicherten Dokumenten nachlesen.
Daraus folgt eine praktische Trennung: Die vergangenen Jahre bleiben als gesicherte Dokumente im Archiv. Das neue Programm beginnt mit sauberen Flächen. Dazu kommt die Anbau-Geschichte, die Sie für die Frucht-Folge brauchen. Jede alte Buchung nachzubauen, kostet viel Zeit. Bei einer Kontrolle zeigen Sie die alten Jahre sowieso als Dokument.
