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Düngemanagement (DüV)

Erfüllen Sie die Düngeverordnung (DüV) digital – Düngebedarfsermittlung, Sperrfristen, Anlage 5 und Gülletransport – derzeit mit Werten für das Bundesland Hessen.

9Funktionen
Grüne App-Fenster über Ackerland mit einem Traktor mit Güllefass. Eine Dünge-Bedarfsermittlung je Kultur, eine rote Gebiets-Karte für Sperrzonen, ein Kalender für Sperrfristen, eine Nährstoff-Bilanz-Tabelle und eine Transport-Route auf der Karte.
Funktionen

Düngemanagement (DüV): 9 Funktionen

01

Düngebedarfsermittlung (DBE) — Hessen

Das Programm berechnet pro Feld, wie viel Stickstoff, Phosphor und Kalium die Pflanzen brauchen. Berücksichtigt werden Kultur, Ertrag, Vorfrucht, Zwischenfrucht, Boden und Nmin-Wert. Aktuell sind die Werte für das Bundesland Hessen freigeschaltet. Weitere Bundesländer kommen Schritt für Schritt hinzu.

02

Düngerkatalog

Pflegen Sie eigene und vordefinierte Dünger mit allen Nährstoffwerten. Es gibt Vorlagen für Gülle, Festmist, Kompost und gängige Mineraldünger wie KAS, Harnstoff und AHL. Sie können auch eigene Analysen erfassen. Das System rechnet den anrechenbaren Stickstoff automatisch nach DüV aus. Bei Ihren eigenen Düngern hinterlegen Sie außerdem die Barcodes der Gebinde. Dann öffnet ein Scan den Dünger.

03

Plan für die Stickstoff-Düngung (N-Plan) & Sperrfristen

Planen Sie mehrere Düngergaben pro Feld. Die zugeführten Nährstoffmengen werden gegen den Bedarf gerechnet. Bei der Eingabe zeigt FarmManager Hinweise und sperrt nichts. Sie sehen eine Warnung unter dem Datum, wenn die Gabe in eine Stickstoff-Sperrfrist fällt. Sie sehen eine Warnung zum Gewässerabstand nach § 5 DüV, wenn das Feld an ein erfasstes Gewässer grenzt. Dazu kommen der 170-kg-Status der organischen Düngung für den ganzen Betrieb und ein Hinweis, wenn eine Gabe später dokumentiert wurde, als § 10 DüV es vorsieht („Dokumentiert am“). Die Sperrfristen der Düngeverordnung erscheinen außerdem als allgemeine Markierung im Kalender. Ob eine Sperrfrist für ein einzelnes Feld gilt, unterscheiden Warnung und Kalender nicht.

04

Anlage 5 (Jahresbilanz)

Erzeugen Sie die schlagbezogene Jahresbilanz nach DüV § 10 (Anlage 5) auf Knopfdruck – druckfertig zur Abgabefrist 31. März. Die Bilanz ersetzt nicht die schlagbezogene Dokumentation nach § 10 Abs. 1 DüV. Im Export-Menü der Pläne laden Sie außerdem die Änderungshistorie von Plänen, Schlagbedarfen und Ausbringungen als JSON-Archiv herunter, auch von gelöschten Einträgen. Die Historie ist hashverkettet, das heißt, jeder Eintrag ist mit dem vorigen verknüpft. Das Archiv können Sie für die Aufbewahrung nach § 10 Abs. 3 DüV ablegen.

05

Wetterprotokoll zur Maßnahme

Für jede Maßnahme speichern Sie Temperatur, Luftfeuchte, Wind, Niederschlag und Wetterlage – besonders bei Düngeausbringungen. FarmManager speichert das Wetterprotokoll zusammen mit der Maßnahme. Später sehen Sie, unter welchen Bedingungen gearbeitet wurde. Die Werte tragen Sie selbst ein. Eine rechtliche Prüfung findet nicht statt. Das Wetterprotokoll gehört zu jeder Feldarbeit und steht in jedem Tarif zur Verfügung, schon ab Lite.

06

Gülletransport

Erfassen Sie Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdünger – Gülle, Festmist, Jauche, Gärrest (Rest aus der Biogasanlage), Geflügelkot, Kompost. Sie erfassen Menge in t oder m³, Stickstoff- und Phosphatgehalt in kg, Betriebsnummer und Name von Herkunfts- und Empfängerbetrieb, Beförderer und Belegnummer. Transporte über eine Bundeslandgrenze kennzeichnen Sie als länderübergreifend. Jeder Transport trägt den Status „Erfasst“ oder „Gemeldet“ mit Meldedatum. FarmManager leitet aus Menge und Grenzübertritt ab, ob ein Transport meldepflichtig ist. Bleibt die Meldung über die Frist hinaus offen, markiert FarmManager den Transport mit „Meldung offen“ und erinnert daran. Die Meldung selbst reichen Sie ein. Für Ihre Meldung nach der Wirtschaftsdüngerverordnung (WDüngV) exportieren Sie die Transporte als CSV. Kennzahlen zu Stickstoff und Phosphat im Jahr, die Verteilung nach Richtung und eine Prognose der Transportmengen kommen dazu.

07

Anlagenkataster nach WHG §§ 62/63

Erfassen Sie alle festen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen: JGS-Anlagen (Jauche/Gülle/Silage), Heizöl-/Dieseltanks, Biogas-/Gärrestlager sowie Lager für Pflanzenschutz und Dünger – mit Stoff, Menge, Bauweise, Leckage-Erkennung und Lage in einem Wasserschutzgebiet (Zone I–III) oder Überschwemmungsgebiet (HQ100). Aus Menge und Wassergefährdungsklasse leitet das Programm die Gefährdungsstufe A–D ab. Für allgemein wassergefährdende Stoffe wie Gülle gibt es keine Stufe. Anzeigepflicht (§ 40) und Prüfpflicht (§ 46) zeigt das Formular als Hinweis, samt empfohlenem Prüfintervall. Je Anlage halten Sie die Sachverständigenprüfung mit Sachverständigem oder Fachfirma fest, dazu das Anzeigedatum nach § 40 und im Reiter „Eigenüberwachung“ jede Kontrolle nach § 55 mit Befund und Mängeln. Den nächsten Prüftermin und die nächste Eigenüberwachung berechnet FarmManager aus den Intervallen. Es erinnert an fällige Prüfungen. Eine Prognose zeigt, welche Sachverständigenprüfungen in den nächsten zwölf Monaten anstehen. Das ist rein informativ. Den amtlichen Text der Anlagen-Verordnung (AwSV) und das Landesrecht prüfen Sie weiterhin selbst.

08

Lagerkapazitäts-Nachweis nach § 12 DüV

Der Nachweis vergleicht den nötigen Lagerplatz (Soll) mit dem vorhandenen (Ist) je Aggregatzustand und zeigt das Ergebnis als Ampel. Fehlt Platz, wird das rot angezeigt – nur eine Information, ersetzt keine amtliche Prüfung. Die Pflicht-Lagerdauer setzt das Programm automatisch an – flüssige Wirtschaftsdünger brauchen mindestens 6 Monate, bei hoher Viehdichte oder ohne eigene Fläche 9 Monate, Festmist und Kompost 2 Monate. Der Grund wird angezeigt. Den Gülleanfall (die Menge Gülle, die anfällt) setzt FarmManager als Richtwert für Rinder und Schweine an. Für andere Tierarten und für Festmist tragen Sie den Anfall in den Güllelager-Einstellungen ein. Dort passen Sie auch die Lagerdauer (1 bis 24 Monate) und die Angabe „keine eigene Aufbringungsfläche“ an.

09

Alle Behälter in einer 3D-Ansicht

Silos, Fahrsilos und Tanks aus dem Lager erscheinen mit Füllstand und Mindestbestand-Markierung, dazu die getankten Liter der letzten 12 Monate aufgeteilt nach Lager und extern. Je Güllelager-Anlage stellt der Balken den Lagerbedarf nach Paragraf 12 DüV (nötige Lagerdauer in Monaten) gegen die vorhandene Kapazität dar. Rot bedeutet ein Defizit im Kapazitätsnachweis. Silos, Fahrsilos und Tanks gibt es ab Pro. Die Güllelager-Balken gibt es ab Basic.

Häufige Fragen

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